Allgemeine Geschäftsbedingungen von areema light-sound-events (Veranstalter)

1 - Vertragsabschluss / Geltungsbereich

Durch den Erwerb der Eintrittskarten im Vorverkauf werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und areema begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen.

Ebenso kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse zustande. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass Tickets für die Abendkasse zur Verfügung stehen. Sollten durch den Vorverkauf die zur Verfügung stehenden Tickets ausverkauft sein, findet kein Ticketverkauf an der Abendkasse statt.

Beim Kauf der Eintrittskarten wird der Gültigkeit der AGBs zugestimmt.

Das Hausrecht liegt am Veranstaltungstag bei areema.

2 - Zutritt zu den Veranstaltungen

Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur mit gültiger Original-Eintrittskarte möglich. Kopien werden nicht akzeptiert. Wird die laufende Veranstaltung vor ihrem Ende verlassen, ist das Wiederbetreten mit dem Einlasspersonal abzusprechen.

3 - Absage von Veranstaltungen

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Veranstaltung möglich. Die Absage wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, die Webseiten der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben.

Dem Kunden wird der volle Ticketpreis erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle, an der sie gekauft wurden zurückgegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

Auf Anordnung der Behörden, aus Gründen der Sicherheit und wegen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, das Programm der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen. Der Besucher hat in diesen Fällen keinen Schadensersatzanspruch.

4 - Jugendschutz

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu unbestuhlten Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Der Zutritt von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist nur in Begleitung der Eltern oder eines „Erziehungsbeauftragten“ erlaubt. Ein Formular zur Übertragung der Erziehungsberechtigung findet sich unter Informationen zum Download.

5 - Gesundheitsschutz

Die Lautstärke der musikalischen Darbietungen kann 95 db überschreiten. Den Besuchern wird empfohlen sich vor Hör- und Gesundheitsschäden durch Verwendung von geeignetem Gehörschutz (z.B. Ohrstöpseln) zu schützen. Der Besucher trägt das Risiko für seine gesundheitliche Verfassung und etwaige Schäden selbst.

6 - Sicherheit

Der Veranstalter behält sich vor beim Einlass der Besucher Sicherheitskontrollen durchzuführen und hiermit einen   Sicherheitsdienst zu beauftragen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

Der Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes zu folgen. Bei Verstößen erfolgt eine Verweisung des Besuchers vom Veranstaltungsgelände.

Offensichtlich betrunkenen oder berauschten Personen ist der Zutritt untersagt.

Der Veranstalter verbietet generell Waffen, Getränkedosen, Pyrotechnik, waffenähnliche- und gefährliche Gegenstände, Wunderkerzen und Laserpointer mitzubringen.

Das Mitbringen von Stühlen, Hockern und anderen Sitzmöglichkeiten ist nicht gestattet.

Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

Im Falle einer Verweisung vom Veranstaltungsgelände aus den oben genannten Gründen, kann der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises geltend machen.

Zuschauer mit Rollstuhl oder Mobilitätshilfe müssen immer eine Begleitperson mitbringen um den sicherheitsrelevanten Anforderungen der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten.

7 - Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte

Die Künstler gestatten keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras zu den Veranstaltungen nicht gestattet. Zuvor angemeldete Pressefotografen und Fernsehteams sind hiervon ausgenommen.

Vor, während und nach der Veranstaltung können durch den Künstler und/oder den Veranstalter Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden, die für Werbezwecke oder den Einsatz in den sozialen Medien bestimmt sind. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erteilt der Zuschauer sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierender Ansprüche.

8 - Haftung

Der Veranstalter haftet voll für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf seiner eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige vertragswesentliche Pflichten. Im übrigen haftet er nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

9 - Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10 - Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.