Häufig gestellte Fragen

Beginn / Einlass: 

Alle Veranstaltungen beginnen um 20.00 Uhr. Einlass ist jeweils bereits um 18.00 Uhr. 

Bei bestuhlten Veranstaltungen gilt freie Platzwahl. 

Was passiert bei schlechtem Wetter am Veranstaltungstag?

Der Veranstalter ist bemüht, die Veranstaltung auch bei zweifelhafter Witterung bzw. bei Regen durchzuführen. Eine Absage erfolgt grundsätzlich erst vor Beginn am Veranstaltungsort selbst und wird ausschließlich vor Ort von der Veranstaltungsleitung ausgesprochen. Bitte lesen Sie für den Fall der Absage unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nummer 3).

Darf ich Speisen und Getränke mitbringen?

Das Mitbringen von Speisen ist nicht gestattet. Getränke dürfen im Tetra Pak bzw. in Plastikflaschen bis zu 0,5 l mitgebracht werden (pro Person maximal ein Getränk). Sie finden auf dem Veranstaltungsgelände ein vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken.


Was darf ich NICHT mitbringen?

Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen (u. a. Waffen, Messer, Pfeffersprays, Deosprays, etc.) ist untersagt und wird kontrolliert. Ebenfalls ist es aufgrund behördlicher Auflagen nicht gestattet Klappstühle, Hocker, Stative, Stockschirme, Selfiesticks, oder andere sperrige Gegenstände mitzubringen.

Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Partnerhunde, bzw. Blindenhunde ist vorab bei uns anzumelden => Kontaktformular. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen untertags ohne verstärkte Musik (z.B. Frühschoppen am Sonntag).

Gibt es nummerierte Sitzplätze? 

Nein. 

Können Sitzplätze reserviert werden?

Sitzplätze können nur in Ausnahmefällen auf Anfrage reserviert werden (z.B. Rollstuhl, körperliche Beeinträchtigungen, Presse).

Darf ich einen Campingstuhl bzw. Decke mitnehmen?

Grundsätzlich sind sperrige Gegenstände (z.B. Camping- oder Klappstuhl, aufblasbare Sitzmöbel usw.) aus Gründen der Sicherheit durch behördliche Auflagen nicht gestattet, Decken können mitgebracht werden.


Darf ich einen Regenschirm aufspannen? Verkaufen Sie Regencapes?

Taschenschirme (z.B. von Knirps) dürfen mitgeführt werden, wir bitten jedoch um Vorsicht im Umgang und eine Vermeidung von Sichtbeeinträchtigungen für andere Gäste. Wir halten am Eingang eine begrenzte Anzahl kostenloser Regencapes bereit.

Parken

Die ausgewiesenen Parkplätze befinden sich in direkter Laufweite, teilweise auf öffentlichen Parkflächen, teilweise auf Wiesenflächen. Das Parken direkt am Veranstaltungsort ist nicht möglich. In begrenzter Anzahl stehen Behinderten-Parkplätze zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür vor Ort an die Parkplatzeinweiser.

Darf ich meine Fotokamera und Stativ mitbringen?

Wir gestatten keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht gestattet. Zuvor angemeldete Pressefotografen und Fernsehteams sind hiervon ausgenommen.

Kann ich meine Eintrittskarten zurückgeben oder umtauschen?

Die Rücknahme oder der Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich.

Gibt es Ermäßigungen für Rollstuhlfahrer / Menschen mit Behinderung? 

Bei unseren Veranstaltungen ist der Eintritt für die Begleitperson kostenfrei, wenn im Behindertenausweis ein „B“ eingetragen ist und dies vorab bei uns angemeldet wurde: Kontaktformular

Gibt es Ermäßigungen für Kinder? 

Kinder unter 12 Jahren erhalten an der Abendkasse vergünstigten Eintritt, wenn sie vorab bei uns angemeldet wurden: Kontaktformular 

Die Vorgaben des Jugendschutzes sind zu beachten.

Jugendschutz

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Dies gilt in jedem Fall bei unbestuhlten Veranstaltungen. Im Sinne des Jugendschutzes empfehlen wir Ihnen dringend, Kinder unter 6 Jahren bei Abendveranstaltungen nicht mitzubringen. Für Kinder empfehlen wir generell einen adäquaten Gehörschutz.

Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Der Zutritt von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist nur in Begleitung der Eltern oder eines „Erziehungsbeauftragten“ erlaubt, nutzen Sie hierzu bei Bedarf folgendes Übertragungsformular: 

Vereinbarung zur Übertragung der Sorgepflicht (42,9 KB)

Sollten Fragen noch unbeantwortet geblieben sein, nutzen Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten.